„Lebensunwertes Leben“

Die Vernichtung des sogenannten „lebensunwerten Lebens“ ist die letzte, tödliche Konsequenz der „Rassenhygiene“, die sich aus der angeblichen Notwendigkeit ergibt, im immerwährenden „Kampf ums Überleben“ alles Kranke und Schwache auch im eigenen Volk auszurotten und die „Reinheit des Blutes“ der angeblichen „Herrenmenschen“ zu wahren.

Reinigung des Volkskörpers

Ab Mitte des 19. Jahrhunderts gewinnt die sozialdarwinistische Vorstellung eines fortwährenden „Kampfes ums Überleben“, in dem sich die Starken durchsetzen und die Schwachen untergehen, immer mehr an Einfluss und wird auf die Ebene der Völker übertragen. Um in diesem Kampf zu bestehen, muss eine „Auslese“ stattfinden, durch die die „Hochwertigen“ gestärkt und die „Minderwertigen“ beseitigt werden. Dies ist das Prinzip der „Rassenhygiene“.

© Deutsches Historisches Museum
Nationalsozialistisches Propagandaplakat

Um den „hochwertigen“ Teil des deutschen Volkes zu stärken, setzen die Nationalsozialisten auf hohe Geburtenraten in „erbgesunden“ und national gesinnten deutschen Familien. Die „Minderwertigen“ sollen dagegen daran gehindert werden, ihre Erbanlagen weiterzugeben. In der Summe soll dadurch eine Auslese stattfinden, die zu einem Volk von optimierten „Herrenmenschen“ führt und zugleich die „Degenerierten“ verschwinden lässt.

Auch mit sozialer Demagogie machen die Nationalsozialisten Stimmung gegen Menschen mit Behinderung, der später die gezielte Vernichtung folgt.

Ein Instrument, um dieses Ziel zu erreichen, ist das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 14. Juli 1933, das am 1. Januar 1934 in Kraft tritt. (1) Das Gesetz, das Zwangssterilisationen in großem Umfang erlaubt, stützt sich auf Vorlagen, die bereits vor 1933 erarbeitet wurden und auch die Zustimmung demokratischer Politiker und Parteien fanden. (2) In der amtlichen Begründung des NS-Gesetzes heißt es:

Der fortschreitende Verlust wertvoller Erbmasse muss eine schwere Entartung aller Kulturvölker zur Folge haben. Von weiten Kreisen wird heute die Forderung gestellt, durch Erlass eines Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses das biologisch minderwertige Erbgut auszuschalten. So soll die Unfruchtbarmachung eine allmähliche Reinigung des Volkskörpers und die Ausmerzung von krankhaften Erbanlagen bewirken. (3)

Die Formulierung des Gesetzes lässt eine exzessive und willkürliche Praxis zu. Als „erbkrank“ gelten Menschen, die an „angeborenem Schwachsinn“, Schizophrenie, Depressionen, Epilepsie, Blindheit, Taubheit, körperlicher Missbildung oder Alkoholismus leiden. Insbesondere das medizinisch nicht definierte Konstrukt des „angeborenen Schwachsinns“ ermöglicht es, unter Berufung auf das Gesetz Zwangssterilisationen auch bei sozial unerwünschtem Verhalten vorzunehmen – etwa Obdachlosigkeit, unzureichendem Arbeitseinsatz, Kriminalität oder „Asozialität“. 1935 wird das Gesetz um den „Tatbestand“ des „entarteten Geschlechtstriebes“ erweitert, so dass es auf Homosexuelle, Prostituierte oder Frauen mit einem „übermäßigen Sexualtrieb“ angewendet werden kann. 1938 schließlich wird formell noch die „rassische Indikation“ aufgenommen, mit der faktisch auch schon vorher Zwangsabtreibungen und Zwangssterilisationen begründet wurden. (4)

Das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ von 1934 liefert die Grundlage zur Zwangssterilisation von 400 000 Menschen. Zu den Opfern gehört die damals 38-jährige blinde Klavierlehrerein Emma K. Sie kam 1940 aus der Nähe von Karlsbad nach Marburg, um die Handelsschule der Blindenstudienanstalt zu besuchen. Als die Unverheiratete ein Kind erwartet, gerät sie in die Mühlen der „Erbgesundheitspflege“. Emma K. ist im sechsten Monat schwanger, als Mediziner der Frauenklinik auf Entscheid des Amtsarztes und des Erbgesundheitsgerichts Marburg eine Zwangsabtreibung und danach eine Zwangssterilisierung vornehmen. Sie muss die Blindenstudienanstalt verlassen. (5)

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Die Gaskammer von Hadamar

Auf 12 qm wurden dort bis zu 50 Menschen eingeschlossen und durch Giftgas qualvoll umgebracht. Allein in dieser Gaskammer wurden mehr als 10 000 Menschen ermordet.

Ab Kriegsbeginn gehen die Nazis auf Anordnung Adolf Hitlers dazu über, „lebensunwertes Leben“ zu vernichten. Der „Euthanasie“ fallen rund 300 000 behinderte oder psychisch kranke Menschen zum Opfer. Die Opfer werden in Gaskammern erstickt oder durch gezielte Mangelernährung und entsprechend dosierte Medikamente getötet.

Zur Durchführung der mit dem Begriff Euthanasie (leichter Tod) verharmlosten Maßnahmen entsteht ein Netz von Tötungsanstalten, denen weitere Einrichtungen, vorher oft Heime oder Kliniken, angeschlossen werden. Die wichtigsten Tötungsanstalten sind in Grafeneck, Hadamar, Bernburg, Brandenburg, Hartheim und Pirna-Sonnenstein untergebracht. Zwischen 1939 und 1941 werden alleine hier durch Ärzte und Pflegepersonal rund 70 000 Menschen getötet, die als „lebensunwert“ eingestuft wurden. Die Anstalten übernehmen vor der Errichtung der Vernichtungslager in den besetzten Gebieten Ostmitteleuropas vielfach auch die Tötung von Personen, die aus Konzentrationslagern überstellt wurden. Hinzu kommen zahlreiche Morde in den sogenannten „Kinderfachabteilungen“ und „Erziehungsheimen“. Tausende sterben auch durch medizinische Experimente an Menschen.

Anstalten zur Vernichtung von Menschen mit Behinderung: Haupt- und Nebeneinrichtungen

Aktionen der NS-Euthanasie 1939–1941

Die Tötungsanstalt Hadamar

Im hessischen Hadamar ist eine dieser Tötungsanstalten untergebracht. Die Opfer werden mit Bussen in eine Garage angeliefert. Neben der Garage stehen die Gaskammer und zwei Verbrennungsöfen. Eine Mordfabrik, in der rund 10 000 Menschen getötet und verbrannt werden. 5 000 weitere Menschen sterben im Hauptgebäude durch Hunger oder tödlich wirkende Medikamente. Im August 1941 hielt das Personal nach der Verbrennung der zehntausendsten Leiche eine Betriebsfeier ab. (6)

Die Tötungen in der Gaskammer, die der das Gas einlassende Arzt durch ein Guckfenster beobachtete, beschreibt das Landgericht Frankfurt im Dezember 1946 so:

In der Regel befanden sich etwa 10–15 Personen darin, die zunächst ruhig auf den Bänken saßen, bald jedoch mehr und mehr in sich zusammensackten, und schließlich unter völliger Betäubung zu Boden rutschten. (7)

Anschließend werden die Leichen zu den Verbrennungsöfen gefahren und dort verbrannt. Die Asche wird zusammengekehrt, in Blechbüchsen gefüllt und den Angehörigen mit vorgedrucktem „Trostbrief“ und Rechnung zugestellt.

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„Gnadentod“ – Hitlers Erlaubnis zur Ermordung von Menschen mit Behinderung

Die Vorgänge in der Tötungsanstalt bleiben nicht verborgen. Der 84-jährige Bertold W. erinnert sich:

„Als ich am Sportplatz in Niederhadamar Fußball gespielt habe, sah ich von dort aus die rauchenden Schornsteine. Und jeder in Hadamar sprach darüber, dass in diesem Haus, in dieser Anstalt Menschen, Patienten, vergast, verbrannt werden.“ (8)

Auf den Tod folgt der „Trostbrief“ an die Angehörigen, die heuchlerisch über das bedauerliche Ableben der Opfer informiert werden und nun deren Einäscherung bezahlen sollten.

Eines der Opfer ist der Kranke Richard Hartmann. Hartmann wurde 1922 in die Landesheilanstalt Marburg-Cappel eingewiesen und war dann in der Heilanstalt Scheuern untergebracht. Am 16. Mai 1941 wird er mit 82 weiteren Patientinnen und Patienten nach Hadamar gebracht und dort noch am selben Tag ermordet. (6)

Die damals 34-jährige Matrijona Lipko wird zusammen mit ihren Eltern aus Weißrussland zur Zwangsarbeit nach Deutschland verschleppt. Im August 1944 nach Hadamar verbracht, stirbt sie dort im September 1944, angeblich an „Herzschwäche“ und „Erschöpfung durch Geisteskrankheit“. Wie etwa 600 Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter wurde sie in Hadamar ermordet, nachdem sie als nicht mehr arbeitsfähig galt. Dies geschah durch verhungern lassen, überdosierte Medikamente oder durch Ersticken in der Gaskammer. (9)

Die zweijährige Annemarie Ruthart wird 1937 wegen „schwerer celebraler Störungen“ in die Heilanstalt Hephata in Treysa eingeliefert. Dort bescheinigen ihr die Ärzte erfreuliche Fortschritte und eine hoffnungsvolle Entwicklung. Als Dreijährige wird Annemarie in die Landesheilanstalt Marburg überwiesen. Die vorher ausführlichen Berichte über ihre Entwicklung sind nun spärlich und zunehmend negativ. Am 6. Juni 1941 wird Annemarie Ruthart im Sammeltransport in die Landesheilanstalt Eichberg verlegt, die zu mehreren um Hadamar gruppierten „Heilanstalten“ gehört. Für den 27. Juni 1941 ist in ihrer Akte eingetragen: „Heute verstorben 5h“. Den Eltern wird mitgeteilt, die Sechsjährige sei an „Bronchialasthma und Herzschwäche bei Idiotie“ gestorben. (10)

Der Kalmenhof

Knapp 30 km von Hadamar entfernt liegt der Kalmenhof in Idstein. Ursprünglich eine reformpädagogische Einrichtung, wird er nach 1933 als vorgebliche „Heilanstalt für geistig behinderte Kinder“ zunehmend zu einem Ort des Drills, der Gewalt und der Ausbeutung der Insassen. Rund 700 Kinder werden in der sogenannten Kinderfachabteilung untergebracht und dort durch gezielte Vernachlässigung, vor allem aber die Beimischung überdosierter Medikamente zum Essen getötet. Die Gruppe der „nicht Lebenswerten“ umfasst Menschen mit geistiger Behinderung, Epileptiker und Epileptikerinnen, als „arbeitsscheu“ oder „asozial“ eingestufte Menschen, Bettnässer und Bettnässerinnen und vor der absehbaren militärischen Niederlage auch potenzielle Zeugen und Zeuginnen der Verbrechen. Zudem werden rund 250 Jugendliche und Erwachsene, denen oft aufgrund unerwünschten sozialen Verhaltens „angeborener Schwachsinn“ unterstellt wurde, zwangssterilisiert. Andere Insassen werden zur Tötung nach Hadamar überwiesen. Die Gebeine der ermordeten Kinder werden weitläufig um den Kalmenhof verscharrt.

 

Jakob Müller

Zu den Ermordeten gehört Jakob Müller. Er wird 1939 als 18-jähriger in die „Heilerziehungsanstalt“ Kalmenhof eingewiesen. Jakob Müller wird auf einem Landgut zu Hilfsarbeiten eingesetzt. Er versucht zweimal vergeblich vor Willkür und Gewalt in der Anstalt zu flüchten, wird aber festgenommen und dabei schwer verletzt. Da er angeblich zu Gewalttätigkeiten neigt, wird er in die Anstalt Eichberg bei Eltville verlegt. Im Februar 1940 wird Jakob Müller zwanzig, sodass entsprechend dem Reichsjugendwohlfahrtsgesetz sein Heimaufenthalt eigentlich enden müsste. Trotz aller Bemühungen der Mutter wird eine Entlassung Jakobs abgelehnt, da er unter das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ falle. Die Mutter, aufgeschreckt durch die Gerüchte über die Euthanasie, versucht weiterhin verzweifelt, eine Entlassung ihres Sohnes zu erreichen. Jakob Müller wird 1943 angeblich aus Platzmangel von der Anstalt Eichberg nach Hadamar verlegt. Dort wird er nach wenigen Tagen mit überdosierten Medikamenten ermordet. Die Krankenakte spricht von einer „Rippenfellentzündung, Herzschwäche und Geisteskrankheit“ als Todesursache. (11)

Ruth Pappenheimer

Die Willkür bei der Verfolgung und Tötung von Menschen zeigt die Ermordung der 18-jährigen Ruth Pappenheimer. Ihr Vater, Julius Pappenheimer (*1892) aus Dornheim ist Jude, ihre Mutter Marta Pappenheimer Nichtjüdin. Als Ruths Mutter schwer erkrankt und 1933 verstirbt, wächst sie bei ihrer nichtjüdischen Großmutter auf. Da die Großmutter als Anhängerin der Nationalsozialisten immer wieder ihre antijüdischen Einstellungen auf Ruth überträgt, kommt es zu einer Reihe von Konflikten. Als Ruth während ihres Pflichtjahres bei Nationalsozialisten als Hausmädchen arbeitet, wiederholen sich die Konflikte. Ihr wird Diebstahl vorgeworfen. Sie bestreitet dies. Ohne weitere Aufklärung und Berücksichtigung eines positiven Zeugnisses ihrer Klassenlehrerin erklären sie die Fürsorgebehörden zur „Asozialen“. Diese Entscheidung wird vom Amtsgericht Frankfurt, dem das Zeugnis der Klassenlehrerin vorenthalten wird, bestätigt. Ruth wird danach in die Camberger Haus- und Landwirtschaftsschule eingewiesen, von der sie für unterschiedliche Arbeitsplätze abgestellt wird, bei denen sie sich als zuverlässig und arbeitswillig erweist. Dennoch muss sie wegen ihrer teilweise jüdischen Abstammung die Schule verlassen. Bis Oktober 1944 arbeitet sie als Hausmädchen im Kindererholungsheim Schloss Dehrn. Von dort aus kommt sie eher zufällig – Schloss Dehrn muss wegen Diphterie zeitweise geschlossen werden – auf den Kalmenhof. Dort wird sie, obwohl sie eigentlich längst nach Schloss Dehrn zurückkehren sollte und als körperlich und geistig völlig gesunder Mensch nicht unter Hitlers Erlass zur Vernichtung „lebensunwerten Lebens“ fällt, durch zwei überdosierte Morphiumspritzen ermordet. Ihr Mörder, der Anstaltsarzt Dr. Hermann Wesse, begründet die eigenmächtige Tötung damit, Ruth sei „völlig asozial“ gewesen. Dieser Umstand spielte später beim Prozess gegen die Anstaltsärzte 1947 eine erhebliche Rolle. Da Ruth Pappenheimer nicht behindert war, erschien den Richtern ihre Tötung durch den Führererlass zum „lebensunwerten Leben“ nicht gedeckt. Dr. Wesse konnte sich deshalb nicht darauf berufen, lediglich Befehle befolgt und nach geltenden Gesetzen gehandelt zu haben. Er wurde wegen Mordes verurteilt.

Ruths Vater Julius Pappenheimer wurde im Oktober 1933 zusammen mit seinem Bruder Albert in das KZ Osthofen verschleppt. Am 11. Juli 1942 fällt Julius Pappenheimer der Deportation in den Tod nach Lublin und Sobibor zum Opfer. (12)

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Ruth Pappenheimer

Die damals 19-Jährige wurde in der „Heilanstalt“ Idstein-Kalmenhof mit zwei überdosierten Spritzen Morphium ermordet

Kein NS-Unrecht?

Die 1983 errichtete Gedenkstätte Hadamar war die erste in Deutschland, die an die Opfer der Euthanasie erinnert hat. In ihr befinden sich die historischen Örtlichkeiten, eine Dauerausstellung, eine Opferliste und ein Gedenkbuch. Auf dem Kalmenhof soll das Gelände weiter nach Gebeinen der Opfer abgesucht, danach eingefriedet und mit einer Gedenktafel versehen werden. Durch moderne Techniken wie Geo-Radar Messungen gelingt es immer wieder, Gebeine von Kindern zu bergen, um ein würdiges Begräbnis zu ermöglichen.

Nach 1945 wurden Zwangssterilisationen und Euthanasie-Verbrechen lange Zeit nicht als „typische NS-Verbrechen“ angesehen. Die Opfer und deren Angehörige hatten deshalb auch keinen Anspruch auf Entschädigung für erlittenes Unrecht. Erst 1994 stufte der Bundestag das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ als Unrecht ein, und erst 1998 wurden die Beschlüsse der sogenannten Erbgesundheitsgerichte pauschal aufgehoben. (13)

Gerade die „Gedenkpolitik“ und die Gestaltung der Gedenkorte verdeutlichen, wie Vorurteile weiterwirken und wie weit Deutschland auch heute noch von einer Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung entfernt ist.

Alle Opfer des Holocaust und auch die Opfer der „Euthanasie“ fallen unter die Vorgaben des Gräbergesetzes der Bundesrepublik Deutschland und sind somit den „militärischen Opfern“, also Soldaten und Offizieren gleichgestellt. Dies bedeutet, dass die Gräber ausfindig gemacht, individuell gestaltet und auch mit Namen versehen werden sollen. Diese Vorgabe ist, trotz der in Hessen vorhandenen rund 15.000 Gräber von Opfern der NS-„Rassenpolitik“ für diese Menschen nicht erfüllt. Soldatenfriedhöfe werden aufwändig gepflegt und in die Gedenkpolitik eingebunden. Dagegen sind die Grablagen von tausenden Opfern der „Euthanasie“ vielfach nicht als Friedhöfe erkennbare Wiesenlandschaften, obwohl die Opfer namentlich bekannt sind und eine respektvolle Gestaltung der Anlagen möglich wäre. Dies betrifft die Anlagen in Idstein, auf dem Eichberg und an vielen anderen Orten.

Quellen, Hinweise und weitere Informationen

(1) Das Gesetz im Originalabdruck findet sich in: https://www.landesarchiv-bw.de/stal/grafeneck/grafeneck02_1.htm. Hier finden sich auch Beispiele zur Anwendung des Gesetzes und der Aufarbeitung nach 1945.

(2) Siehe Udo Benzenhöfer: Zur Genese des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, 2006; bereits vor der nationalsozialistischen Machtergreifung wurde ein vom preußischen Gesundheitsamt verfasster Entwurf in den Reichstag eingebracht, der breite Zustimmung aller Fraktionen fand.

(3) Zitat aus: Drucksache 16/38111 – Antrag auf Ächtung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 In: Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode, 13. Dezember 2006.

(4) Eine umfassende Darstellung und Analyse der Zwangssterilisationen als Mittel der Rassenpolitik leistet: Gisela Bock, Zwangssterilisation im Nationalsozialismus, Studien zur Rassenpolitik und Geschlechterpolitik, 2010, als e-book unter: https://refubium.fu-berlin.de/bitstream/handle/fub188/23087/Zwangssterilisation_im_Nationalsozialismus.pdf

(5) Siehe Wolfgang Form: Erbgesundheitsgesetz und Blindenstudienanstalt. Die Schülerinnen und Schüler und die Mitarbeiter im Visier der Sozialhygiene, in: Klaus-Peter Friedrich: Die blista im Nationalsozialismus. Zur Geschichte der Blindenstudienanstalt Marburg (Lahn) von 1933 bis 1945, Marburg 2016, S. 62–73, hier S. 69–71.

(6) Siehe Jörg Friedrich, Die kalte Amnestie, 2007, S. 187

(7) Landgericht Frankfurt zit. nach Friedrich, Amnestie, S. 187

(8) Freundliche Auskunft von Barbara Wagner, Geschichtswerkstatt Marburg, und von Claudia Stul, Pädagogische Mitarbeiterin der Gedenkstätte Hadamar (2020/21). 2012 wurde für Richard Hartmann in der Marburger Bahnhofstraße 3 ein Stolperstein verlegt. Seine in den 1990er-Jahren aufgefundene Patientenakte befindet sich im Bundesarchiv Berlin, Signatur: R 179 / 1539.

(9) Matrijona Lipko: https://www.mittelhessen.de/lokales/limburg-weilburg/weilburg/die-nazi-opfer-bleiben-nicht-namenlos_23032446; die Akten befinden sich beim Landeswohlfahrtsverband Hessen, Archiv AN 2600.

(10) Annemarie Ruthart: unveröffentlichte Biografie auf Grundlage des Archivs der Gedenkstätte Hadamar, insbesondere der Akten der LHA Eichberg, der Hephata Treysa und der Landesheilanstalt Marburg

(11) Zu Jakob Müller siehe: https://www.elz.de/upload/documents/Stolpersteine_JakobMuellerElz.pdf

(12) Zu Ruth Pappenheimer: http://www.alemannia-judaica.de/images/Images%20342/Dornheim%20GG%20Ruth_Pappenheimer.pdf

(13) Siehe Friedrich, Amnestie, 2007, S. 187

(14) Landgericht Frankfurt zit. nach Friedrich, S. 187

(15) Zit. nach Deutschlandfunk: https://www.deutschlandfunkkultur.de/ns-mordanstalt-hadamar-war-da-was.1076.de.html?dram:article_id=402312

(16) Zur politischen und juristischen Aufarbeitung der Euthanasie-Verbrechen siehe: Friedrich, Amnestie, S. 185–196;
Weiterhin: https://www.gedenkort-t4.eu/de/wissen/strafverfolgung-der-taeter

 

Fotonachweise:

Nationalsozialistisches Propagandaplakat: © Deutsches Historisches Museum, https://www.dhm.de/lemo/bestand/objekt/%20plakat-zu-eugenik-und-euthanasie-um-1938.html

Die Gaskammer von Hadamar: Frank Winkelmann – Eigenes Werk, Hadamar 012, CC BY 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=15126865

Aktionen der NS-Euthanasie 1939–1941: Institut für Zeitgeschichte München – Berlin / Kartographie Peckmann, www.obersalzberg.de und www.ifz-muenchen.de

„Gnadentod“ – Hitlers Erlaubnis zur Ermordung von Menschen mit Behinderung: Marcel (Photographer) Derivative work MagentaGreen, Diese Datei wurde von diesem Werk abgeleitet: Aktion brand.jpg, Erlass von Hitler – Nürnberger Dokument PS-630 – datiert 1. September 1939, gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=63382387

Ruth Pappenheimer: Tailido, Eigenes Werk, Stolperstein für Ruth Pappenheimer Frankfurt, Kriftelerstraße 103a, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=30100493